Wissenswertes Die neuen Reifenkennzeichnungen gelten für die ab dem 1. Juli 2012 hergestellten, für den Straßenverkehr zugelassenen Reifen für Pkws, 4x4-Wagen, Distributionswagen, Lkws und Busse. Die Kennzeichnungen gelten nicht für Spikereifen, runderneuerte Reifen, Ersatzreifen oder für Rennen oder Oldtimer bestimmte Reifen. Die Reifenkennzeichnungen gelten nicht für die folgenden Reifen: Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z. B. Spikereifen Geländereifen für den gewerblichen Einsatz Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte Notreifen des Typs T Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit von weniger als 80 km/h Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm oder ≥ 635 mm (Durchmesser≤10″ tai ≥25″) Runderneuerte Reifen Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, die ausschließlich für Rennen bestimmt sind. Infopaket über die neuen EU-Reifenkennzeichnungen herunter Ziel der Verordnung ist es, Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit des Straßenverkehrs zu verbessern, indem die Benutzung kraftstoffeffizienter, sicherer und möglichst geräuscharmer Reifen gefördert wird. Laden Sie ein Infopaket